AGB Miriba Canarias
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Anmeldung/Buchung
Die Buchungsanfrage stellt eine unverbindliche Anfrage des Kunden dar.
Auf Wunsch des Kunden erstellt Miriba Canarias per Email, Fax oder Brief ein schriftliches Angebot. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum gültigen Angaben auf der Internetseite von www.miriba-canarias.de.
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung dieses Angebotes innerhalb der Annahmefrist zustande, die Buchung ist damit für beide Seiten verbindlich. Die Bestätigung durch den Kunden muss in Schriftform, z.B. Brief oder E-Mail, erfolgen. Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Miriba Canarias.
1.2 Buchungsbestätigung
Nach Annahme des Angebotes erhält der Kunde von Miriba Canarias eine schriftliche Buchungsbestätigung / Rechnung.
1.3 Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den zum Buchungszeitraum gemachten Leistungsbeschreibungen der Internetseite von Miriba Canarias sowie den Angaben in der Reisebestätigung.
2. Bezahlung
2.1 Allgemeine Zahlungsfristen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist innerhalb von 7 Kalendertagen eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Die Zahlungen können ausschließlich per Überweisung, mit Scheck oder bar erfolgen.
2.2 Ausnahmen zu 2.1
Sofern es sich um eine kurzfristige Buchung (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) handelt, ist die Gesamtsumme sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig.
2.3 Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Miriba Canarias berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
3. Reiseunterlagen
Nach Erhalt der Gesamtsumme erhält der Kunde alle erforderlichen Reiseunterlagen ca. eine Woche vor Abreise per Post.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornogebühren
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Miriba Canarias. Der Rücktritt sollte unter Angabe der Buchungs-/ Rechnungsnummer erfolgen, sofern diese bereits vorliegt. Im Interesse des Kunden und zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber Miriba Canarias schriftlich zu erklären. Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Stornogebühren erhoben:
bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
am Tag der Ankunft: 100% des Mietpreises
Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Büro von Miriba Canarias.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in geringerer Höhe (als die oben aufgeführten Stornogebühren) oder gar nicht entstanden ist.
5. Umbuchungen / Änderungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Reiseteilnehmer, des Reisezieles, des Reisetermins, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht grundsätzlich nicht.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung/Leistungsänderung vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben werden.
Ist eine solche Umbuchung nicht mehr möglich, müssen ein Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und eine gleichzeitige Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt sollten sicherheitshalber schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie gegebenenfalls einer Reise-Krankenversicherung.
8. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Miriba Canarias nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Miriba Canarias verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Miriba Canarias dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten. Eine kostenlose Umbuchung kann nur erfolgen, wenn Miriba Canarias eine vergleichbare Unterkunft zu gleichen Konditionen im Angebot hat.
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Miriba Canarias auf die Rückzahlung des geleisteten Reisepreises.
9. Gewährleistung
Sollte eine Leistung durch Miriba Canarias nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Miriba Canarias ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigeren Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Miriba Canarias kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde kann für die Dauer der nicht vertragsmäßigen Erbringung der Vertragsleistung eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch entfällt, soweit es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen (siehe Ziffern 10.1 – 10.5).
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Mängelanzeigen
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Eine Minderung des Reisepreises kann nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde sich während seines Aufenthaltes bei Miriba Canarias meldet und Miriba Canarias die Möglichkeit zur Behebung der Mängel gewährt wird.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Vertrag auf Grund eines Reisemangels wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Miriba Canarias zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
(Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Miriba Canarias verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.)
10.3 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Miriba Canarias zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen (z.B. Wegbeschreibungen, Voucher) nicht innerhalb der von Miriba Canarias mitgeteilten Fristen erhält.
10.4 Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretenen Schaden gering zu halten. Insbesondere hat er Miriba Canarias bzw. den Hausbesitzer / Verwalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
10.5 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Miriba Canarias geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10.6 Allgemeine Pflichten des Kunden
Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden.
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung, dem Vermieter oder Miriba Canarias zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
(Private Haftpflicht-Versicherungen decken generell keine Schäden an gemieteten Sachen ab, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.)
11. Haftung von Miriba Canarias
Miriba Canarias vermittelt die Buchung an den Vermieter / Verwalter des Ferienobjektes und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Anbieter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (gemäß Angebot) sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser-/ Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen.
Miriba Canarias haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Mietwagen, Beförderungsleistungen von und zum angemieteten Ferienobjekt, Ausflüge, Flüge, Fähren, etc.) und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Miriba Canarias sind.
12. Haustiere
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung von Miriba Canarias erforderlich.
Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
13. Anreise / Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Kunde das Haus bis spätestens 11:00 Uhr. Sollten Sie das Haus am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen wollen, so klären Sie dies bitte vor Ort mit dem Vermieter / Verwalter ab.
14. Gerichtsstand
Der Kunde kann Miriba Canarias soweit gesetzlich zulässig nur an dessen Sitz in Arrecife, Lanzarote, verklagen.
Für Klagen von Miriba Canarias gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Arrecife, Lanzarote, vereinbart.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

